Me­di­zi­ni­sche Ge­sichts­mas­ken

Der Haupteinsatzzweck medizinischer Gesichtsmasken ist es, Infektionserreger vom Patienten fernzuhalten, und u. U. zusätzlich ein Schutz des Trägers vor Spritzern potenziell kontaminierter Flüssigkeiten. Medizinische Gesichtsmasken können auch dazu gedacht sein, von Patienten und anderen Personen getragen zu werden, um das Risiko der Ausbreitung von Infektionen zu verringern, insbesondere in epidemischen oder pandemischen Situationen.

Wirk­sam­keit / Funk­tion von Me­di­zi­ni­schen Ge­sichts­mas­ken nach DIN EN 14683

Gemäß der europäischen Anforderungsnorm EN 14683 werden medizinische Gesichtsmasken nach der bakteriellen Filterleistung in zwei Typen (Typ I und Typ II) klassifiziert, wobei der Typ II weiter danach unterteilt wird, ob die Maske flüssigkeitsresistent ist oder nicht. Das "R" steht für den Spritzwiderstand.

Prüfungen für Typ I / Typ II:

  • Bakterielle Filterleistung (BFE) nach DIN EN 14683 Anhang B
  • Bestimmung der Atmungsaktivität (Druckdifferenz) nach DIN EN 14683 Anhang C
  • Mikrobiologische Reinheit (Keimbelastung) nach EN ISO 11737-1

Zusätzliche Prüfung für den Typ IIR:

  • Durchdringung von synthetischem Blut nach ISO 22609

 

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