Biozide unterliegen einer komplexen Regulierung. Die EN 14885 legt Prüfverfahren und Zulassungsanforderungen für die Beurteilung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln fest. Die Übersichtsnorm reguliert den Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika in den Bereichen Human- und Veterinärmedizin sowie Produkte der Lebensmittel- und anderer Industrien, für den Haushalt oder öffentliche Einrichtungen.
Europäische Behörden verlangen für die Zulassung von Desinfektionsmitteln und Antiseptika, dass ein unabhängiges Prüfinstitut die Wirksamkeit des Produkts bestätigt. Ob bakterizid, levurozid, fungizid, mykobakterizid, tuberkulozid oder viruzid - die Wirksamkeit Ihres Produkts muss sowohl im quantitativen Suspensionstest (Phase 2/Stufe 1) als auch im praxisnahen Keimträgertest (Phase 2/Stufe 2) nachgewiesen werden.