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Biozide unterliegen einer komplexen Regulierung. Die EN 14885 legt Prüfverfahren und Zulassungsanforderungen für die Beurteilung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln fest. Die Übersichtsnorm reguliert den Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika in den Bereichen Human- und Veterinärmedizin sowie Produkte der Lebensmittel- und anderer Industrien, für den Haushalt oder öffentliche Einrichtungen.

Europäische Behörden verlangen für die Zulassung von Desinfektionsmitteln und Antiseptika, dass ein unabhängiges Prüfinstitut die Wirksamkeit des Produkts bestätigt. Ob bakterizid, levurozid, fungizid, mykobakterizid, tuberkulozid oder viruzid - die Wirksamkeit Ihres Produkts muss sowohl im quantitativen Suspensionstest (Phase 2/Stufe 1) als auch im praxisnahen Keimträgertest (Phase 2/Stufe 2) nachgewiesen werden.

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Zu welchem Zweck streben Sie eine Wirksamkeitsprüfung an?
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Ergebnis
Sie haben ausgewählt, dass es sich um ein Desinfektionsmittel handelt, das PLACEHOLDER_1 zur PLACEHOLDER_2 eingesetzt wird und für eine PLACEHOLDER_3 ausgelobt werden soll.
Derzeit stehen keine einschlägigen Normen für die von Ihnen ausgewählte Prüfanfrage zur Verfügung. Sollten Sie trotzdem einen Wirksamkeitsnachweis benötigen, stellen wir Ihnen gerne ein Prüfangebot zusammen und adaptieren bestehende Standards für Sie. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an medical@hohenstein.com

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Wir bie­ten nor­ma­ti­ve Prü­fun­gen zur Ab­si­cherung Ih­rer Pro­dukt­aus­lo­bung

Unsere Wirksamkeitsprüfungen dienen außerdem zur Aufnahme Ihrer Produkte in die vom Robert-Koch-Institut (RKI) und vom Verbund für Angewandte Hygiene e. V. (VAH) geführten Listen mit geprüften und anerkannten Desinfektionsverfahren.

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Hohenstein Medical